Gemeinde Niederurdorf und ihr Zusammenschluss mit Oberurdorf


Gemäss der Staatsverfassung von 1831 bildeten Nieder- und Oberurdorf eine Gemeinde, welche auf Antrag der Niederurdorfer im Jahr 1832 getrennt wurden. Insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen stimmten beide Gemeinden knapp hundert Jahre später der Wiedervereinigung zu.

Gemäss der Staatsverfassung von 1831 gehörte Urdorf zum Bezirk Zürich und war als eine Gemeinde der Landzunft (dem Wahlkreis) Birmensdorf zugeteilt. Nieder- und Oberurdorf bildeten zu diesem Zeitpunkt lediglich eine einheitliche Gemeinde. Da sie sich benachteiligt fühlten und an den Versammlungen von den Oberurdorfern jeweils überstimmt wurden, ersuchten die Niederurdorfer die Regierung darum, von Oberurdorf getrennt zu werden. Sie begründeten ihren Antrag damit, dass sich unter ihren 80 stimmberechtigten Bürgern genügend verständige Männer finden würden, um die Gemeinde zu führen. Weil Oberurdorf zustimmte, bewilligte die Regierung das Ersuchen und ab 1832 bildeten Niederurdorf und Oberurdorf wieder zwei eigenständige Gemeinden.  

Knapp 100 Jahre später forderten mehrere Oberurdorfer die Wiedervereinigung zu einer Gemeinde. Gründe für das Begehren waren bereits damals die Optimierungs- und Sparmöglichkeiten, welche eine Zusammenlegung mit sich bringen würde. Die vorgebrachten Argumente vermochten zu überzeugen und die beiden Gemeindeversammlungen stimmten dem Zusammenschluss per 1. Januar 1931 zu.  

Bis Ende der 1980er-Jahren bestand Niederurdorf aus Liegenschaften, früher Bauern- und später Wohnhäuser, entlang der Dorfstrasse und im Bereich der Pappelkreuzung. Erst in den anschliessenden Jahren entstanden in diesem Gebiet neue Mehr- und Einfamilienhäuser oder bestehende Liegenschaften wurden saniert und modernisiert. Prägend für diesen Dorfteil ist die Überbauung des Gebietes Untermatt. Als schöner und naturnaher Lebensraum wird Niederurdorf nach wie vor sehr geschätzt.